Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Verwalter kann Zustimmung zur Veräußerung von der Offenlegung sämtlicher Vermögensverhältnisse des Erwerbers abhängig machen; § 12 WEG
AG Arnsberg, AZ: 3 C 710/13, 19.09.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Da der Verwalter nach dem Verwaltervertrag verpflichtet ist, vor Erteilung der Zustimmung eine sorgfältige Prüfung vorzunehmen, muss der veräußerungswillige Wohnungseigentümer dem Verwalter im Rahmen des Zustimmungsverfahrens zur Schaffung einer entsprechenden Entscheidungsgrundlage im Sinne einer sekundären Darlegungslast sämtliche ihm mögliche Informationen über den Erwerber erteilen oder auch auf den Erwerber einwirken, dass dieser eine "Selbstauskunft" erteilt.

Nach Auffassung des Gerichts umfasst die Prüfungspflicht des Verwalters in erster Linie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Erwerbers, so dass als Grundlage hierfür die konkreten Einkommensverhältnisse sowie die dauernden, monatlichen finanziellen Verpflichtungen im Rahmen der Selbstauskunft (vertraulich) offen gelegt und gegebenenfalls durch entsprechende aussagekräftige Belege nachgewiesen werden müssen. Hierzu zählen z.B. neben Gehaltsbescheinigungen auch sämtliche Darlehensverträge, aus denen sich die monatliche finanzielle Belastung ableiten lässt.
Die Auffassung des Amtsgerichts Ansbach, dass ein Erwerber einem Wohnungsverwalter sämtliche Vermögensverhältnisse einschließlich aller Darlehensverträge und Einkommensverhältnisse vor Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung verlangen darf, geht zu weit und kann nicht gefolgt werden. Der Verwalter unterliegt keiner besonderen Verschwiegenheitsverpflichtung und wäre dem Verwaltungsbeirat sogar zur Auskunftweitergabe verpflichtet. Ohne besondere Anhaltspunkte sollte daher eine Schufaauskunft oder eine Bankbestätigung genügen.

Die Entscheidung ist daher auch aus Gründen der Datenschutzbestimmungen höchst bedenklich.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Veräußerung ERwerb neuer EIgentümer Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Verwalterzustimmung