Detailansicht Urteil
Wohnungseigentümer kann als Handlungsstörer für zweckwidrige Nutzung des Nießbrauchers in Anspruch genommen werden; §§ 1004 Abs. 1, 1030 BGB; 14 Nr. 2, 15 Abs. 3 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 131/13, 16.05.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Celle, AZ: 4 W 108/07, 04.06.2007
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Dachboden Spitzboden Dachgeschosswohnung Wohnungseigentümer bauliche veränderung intensivere Nutzung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Beseitigungsanspruch Unterlassungsanspruch Durchsetzbarkeit Unmöglichkeit Wohnungseigentümergemeinschaft WEG Bottrop Zewilungserklärung zweckbestimmte zwechwidrige Nutzung
Ähnliche Urteile
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Teilungserklärung kann Beschlussfassung zur baulichen Veränderung nach § 20 Abs. 2 WEG abbedingen
- Anspruch aus § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG auf Anbringung einer Wallbox betrifft nur das Ob, nicht das Wie
- Kein zwingender Anspruch auf Rückbau einer baulichen Veränderung - Nachträgliche Genehmigung, u.U. gegen Auflagen, zulässig
- Wie bestimmt muss ein Beschluss zur Genehmigung einer baulichen Veränderung sein?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Veränderung Beirat Protokoll Jahresabrechnung Anfechtungsklage Schimmel Arzthaftung Makler Miete Verkehrsunfall Organisationsbeschluss Wirtschaftsplan Kurioses Gegenabmahnung Wurzeln Eigenbedarfskündigung Telefonwerbung Sondereigentum Wohnungseigentümer Mietminderung Garage Abschleppen Einstimmigkeit Tierhaltung Nachbarrecht Nutzungsentschädigung Eigentümerversammlung Kündigung Beschluss Teilungserklärung Verwalter Verwaltungsbeirat Treppenlift Gemeinschaftseigentum Abmahnung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!