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Nichtvorlage der Prozessvollmacht führt zur Klageabweisung vor dem Finanzgericht; §§ 1 VGFGEntlG; 56 Abs. 1 und 2, 62 Abs. 3 Satz 1 FGO
FG Köln, AZ: 11 K 3382/87, 09.11.1987
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In einem Verfahren vor dem Finanzgericht ist die Vorlage einer Prozessvollmacht Verfahrensvoraussetzung.

Wird die Vollmacht trotz Aufforderung unter Fristsetzung nicht nachgereicht, ist die Klage als unzulässig abzuweisen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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