Detailansicht Urteil
Relative Stimmenmehrheit genügt für Verwalterwahl nicht; §§ 24, 25 WEG
AG Riesa, AZ: 6 C 779/12, 29.11.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Frankfurt (Oder), AZ: 16 S 9/12, 18.09.2012
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 253/10, 28.10.2011
-
LG Hamburg, AZ: 318 S 180/10, 10.03.2011
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwalterwahl Beschlussanfechtung Rechtsanwalt frank DOhrmann Bottrop Beirat Versammlungsleitung Eigentümerversammlung Abstimmung Anfechtungsklage
Ähnliche Urteile
- Geringe Kostenabweichung macht Wirtschaftsplan nicht anfechtbar - Erstattung eines angeblichen Darlehns erfordert Nachweis über den Grund der Gewährung
- Zum rechtmäßigen Ausschluss von einer Eigentümerversammlung - Zu den Grenzen einer Protokollierungsklausel in der Teilungserklärung
- Rückbau oder Genehmigung einer baulichen Veränderung? - Welche Ansprüche hat ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft?
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wurzeln Eigentümerversammlung Abschleppen Kündigung Nutzungsentschädigung Wohnungseigentümer Abmahnung Teilungserklärung Wirtschaftsplan Verwaltungsbeirat Garage Tierhaltung Telefonwerbung Anfechtungsklage Veränderung Einstimmigkeit Gegenabmahnung Nachbarrecht Arzthaftung Protokoll Verkehrsunfall Treppenlift Eigenbedarfskündigung Sondereigentum Verwalter Miete Beirat Schimmel Organisationsbeschluss Makler Jahresabrechnung Beschluss Gemeinschaftseigentum Kurioses Mietminderung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!