Detailansicht Urteil
Relative Stimmenmehrheit genügt für Verwalterwahl nicht; §§ 24, 25 WEG
AG Riesa, AZ: 6 C 779/12, 29.11.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Frankfurt (Oder), AZ: 16 S 9/12, 18.09.2012
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 253/10, 28.10.2011
-
LG Hamburg, AZ: 318 S 180/10, 10.03.2011
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwalterwahl Beschlussanfechtung Rechtsanwalt frank DOhrmann Bottrop Beirat Versammlungsleitung Eigentümerversammlung Abstimmung Anfechtungsklage
Ähnliche Urteile
- Gestattung des Parkens auf dem Gemeinschaftsgrundstück kann jederzeit widerrufen werden
- Modernisierende Instandsetzung oder bauliche Veränderung bei Austausch einer Ölheizung gegen eine Gasheizung?
- Zur verspäteten Zustellung einer Anfechtungsklage bei falscher Adressangabe des Verwalters; § 167 ZPO
- kein direkter Anspruch auf Nachbesserung einer Jahresabrechnung; §§ 28, 44 WEG
- Nur die Wohnungseigentümergemeinschaft kann Unterlassung einer Einberufung einer Versammlung geltend machen / Der Streitwert entspricht der Hälfte der möglichen Beschlussanfechtungsklage; §§ 49 GKG; 24 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Anfechtungsklage Verkehrsunfall Mietminderung Telefonwerbung Protokoll Nutzungsentschädigung Veränderung Abschleppen Sondereigentum Kurioses Gemeinschaftseigentum Makler Abmahnung Einstimmigkeit Wurzeln Treppenlift Beschluss Verwaltungsbeirat Kündigung Teilungserklärung Miete Eigentümerversammlung Nachbarrecht Arzthaftung Wohnungseigentümer Organisationsbeschluss Tierhaltung Garage Wirtschaftsplan Jahresabrechnung Gegenabmahnung Verwalter Eigenbedarfskündigung Schimmel Beirat
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!