Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Dachkonstruktion einer im Sondereigentum stehenden Garage ist Gemeinschaftseigentum; § 5 Abs. 2 WEG
BVerfG Karlsruhe, AZ: 1 BvR 1925/13, 28.07.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Eine Verletzung des Willkürverbots liegt vor, wenn die Rechtsanwendung oder das Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht.

§ 5 Abs. 2 WEG regelt, dass tragende Teile eines Gebäudes nicht Gegenstand von Sondereigentum sein können. Darunter fällt auch die Dachkonstruktion einer Garage, die im Sondereigentum steht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. November 2003 - I-3 Wx 235/03 + 240/03 - DNotZ 2004, S. 630; Heinemann, in: Ring/Grziwotz/Keukenschrijver, BGB Sachenrecht, 3. Aufl. 2013, § 5 WEG Rn. 9).

Die zu späte Verschaffung der erforderlichen Rechtskenntnisse berechtigt ein Gericht nicht, sehenden Auges falsche Entscheidungen zu treffen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungseigentümergemeinschaft garage Beschädigung Dach Garagendach Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Gemeinschaftseigentum Sondereigentum Kostentragung Instandsetzung Instandhaltung