Detailansicht Urteil
Der Streitwert nach § 49a GKG bestimmt sich nach dem Nennbetrag des angefochtenen Beschlusses
OLG Bamberg, AZ: 3 W 94/10, 29.07.2010
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
KG Berlin, AZ: 4 W 40/13, 10.09.2013
-
OLG Stuttgart, AZ: 5 W 32/11, 12.03.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords:
Ähnliche Urteile
- Rückbau oder Genehmigung einer baulichen Veränderung? - Welche Ansprüche hat ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft?
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
- Kein Beschluss ohne Kostenvoranschlag / Kein Erstattungsanspruch für eigenmächtige Reparaturmaßnahmen / Gemeinschaftliche Anlage befindet sich im Sondereigentum - grds. kein Anspruch auf Hinterlegung eines Schlüssels bei der Verwaltung
- Zur Instandsetzung trotz fehlender Notwendigkeit - Zur Durchsetzung notwendiger Instandsetzungsarbeiten
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Mietminderung Abschleppen Gemeinschaftseigentum Wohnungseigentümer Sondereigentum Kurioses Eigenbedarfskündigung Abmahnung Veränderung Treppenlift Wurzeln Nutzungsentschädigung Einstimmigkeit Eigentümerversammlung Organisationsbeschluss Kündigung Gegenabmahnung Wirtschaftsplan Arzthaftung Nachbarrecht Beirat Teilungserklärung Tierhaltung Miete Beschluss Verkehrsunfall Anfechtungsklage Protokoll Jahresabrechnung Makler Verwaltungsbeirat Verwalter Garage Schimmel Telefonwerbung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!