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Drittwiderklage unter Wohnungseigentümern nicht zulässig
AG Bottrop, AZ: 20 C 35/13, 19.12.2013
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Kommentar von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des AG Bottrop wurde bzgl. der Unzulässigkeit einer Drittwiderklage unter Wohnungseigentümern vom LG Dortmund (1 S 21/14) bestätigt.
Verbundene Urteile
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LG Dortmund, AZ: 1 S 21/14, 30.09.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungseigentümer bauliche Veränderung Markise optische beeinträchtigung Rechtsanwalt frank DOhrmann BOttrop Berufungsinstanz Präklusion präkludiert verspäteter Vortrag zurückweisung zurückweisen Sachvortrag
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