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Die zu einem Sondereigentum (Wohnung) gehörenden Innenwände sind Gemeinschaftseigentum
AG Bottrop, AZ: 20 C 38/13, 16.10.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Sondereigentum gemeinschaftseigentum Sanierung Instandsetzung Instandhaltung Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Beschlussanfechtung Anfechtungsklage Wohnungseigentümergemeinschaft
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Auch die Verpflichtung zum Einholen von drei Vergleichsangeboten entspricht mittlerweile mit Ausnahme bei Kleinreparaturen ständiger Rechtsprechung.
Die Entscheidung wurde mittlerweile vom LG Dortmund (Az.: 1 S 445/14) aufgehoben.