Detailansicht Urteil
Die zu einem Sondereigentum (Wohnung) gehörenden Innenwände sind Gemeinschaftseigentum
AG Bottrop, AZ: 20 C 38/13, 16.10.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 445/14, 21.04.2015
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 371/13, 21.10.2014
-
LG Düsseldorf, AZ: 19 S 88/12, 14.03.2013
-
LG Hamburg, AZ: 318 S 164/11, 18.01.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Sondereigentum gemeinschaftseigentum Sanierung Instandsetzung Instandhaltung Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Beschlussanfechtung Anfechtungsklage Wohnungseigentümergemeinschaft
Ähnliche Urteile
- Keine Hausgeldzahlung ohne Wirtschaftsplan; § 28 WEG
- Parken auf dem Gemeinschaftsgrundstück der WEG ohne ausdrückliche Regelung unzulässig; §§ 15 Abs. 3, 14 Nr. 1 WEG
- Fehlerhafte Protokollierung führt auch bei unberechtigter Weigerung zur Unterschrift zur Anfechtung aller Beschlüsse; § 23 WEG
- Bei Unterlassungsansprüchen wegen baulicher Veränderungen müssen alle Wohnungseigentümer beteiligt werden; § 48 WEG
- Bei Umfirmierung von Einzelfirma in GmbH Verwalterneuwahl erforderlich; § 27 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abmahnung Wirtschaftsplan Makler Einstimmigkeit Wurzeln Gemeinschaftseigentum Verwaltungsbeirat Verkehrsunfall Kündigung Verwalter Beschluss Abschleppen Schimmel Protokoll Telefonwerbung Mietminderung Wohnungseigentümer Veränderung Nutzungsentschädigung Arzthaftung Anfechtungsklage Nachbarrecht Gegenabmahnung Jahresabrechnung Sondereigentum Kurioses Eigentümerversammlung Eigenbedarfskündigung Garage Teilungserklärung Beirat Treppenlift Miete Tierhaltung Organisationsbeschluss
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Auch die Verpflichtung zum Einholen von drei Vergleichsangeboten entspricht mittlerweile mit Ausnahme bei Kleinreparaturen ständiger Rechtsprechung.
Die Entscheidung wurde mittlerweile vom LG Dortmund (Az.: 1 S 445/14) aufgehoben.