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Keine Aktenversendungspauschale bei Versendung an Gerichtsfach eines Rechtsanwaltes; Nr. 9003 KV GKG
OLG Köln, AZ: 2 Ws 601/14, 16.10.2014
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Nach der Neufassung der Nr. 9003 KV GKG durch das 2. KostRModG kann die Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über ein Gerichtsfach eines Rechtsanwaltes nicht mehr erhoben werden. Hierbei ist es unerheblich, ob sich das Gerichtsfach in einem anderen Gebäude bzw. an einem anderen Ort als die aktenführende Stelle befindet.

Aufgrund des geänderten Wortlautes soll mit der Pauschale nicht (mehr) der justizinterne Verwaltungsaufwand abgegolten, sondern Ersatz für die mit einer Aktenversendung angefallenen Auslagen für Transport und Verpackung erhoben werden.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Gebühren Aktenpauschale versenden Versendung Gerichtsfach über gericht rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop