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Zur rechtsmissbräuchlichen Majorisierung einer Verwalterwahl; §§ 25 WEG, 242 BGB
AG Waldkirch, AZ: 1 C 314/12, 04.10.2013
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Bei der Wahl der Ehefrau zur Verwalterin, durch die Stimmenmehrheit des beklagten Mehrheitseigentümers und Ehemannes, handelt es ich um einen Fall der Majorisierung durch rechtsmissbräuchliche Stimmausübung, wenn die gewählte Verwalterin nicht über eine fachliche Befähigung verfügt und wegen der persönlichen Verbindung zum Beklagten unter den geschilderten Umständen ungeeignet ist.

Dies hat zur Folge, dass die vom Beklagten abgegeben(en) Stimme(n) bei der Beschlussfassung nicht zu berücksichtigen sind. Der unter TOP gefasste Beschluss ist mangels der erforderlichen Mehrheit auf Anfechtung aufzuheben. Die Ungültigerklärung der Verwalterbestellung führt auch zur Aufhebung der weiteren angefochtenen Beschlüsse.
Die Entscheidung des AG Waldkirch wurde inzwischen vom LG Karlsruhe (5 S 107/13) bestätigt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwalterwahl Anfechtungsklage Rechtsmissbrauch unzulässige Rechtsausübung Stimmrechtsmehrheit Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop