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Haltung von fünf Hunden in einer Mietwohnung nicht erlaubt; §§ 535, 541 BGB
AG München, AZ: 424 C 28654/13, 12.05.2014
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Die Haltung von mehr als einem Hund in einer Mietwohnung entspricht in der Regel nicht mehr vertragsgemäßen Gebrauch.

Handelt es sich um eine 2,5 Zimmerwohnung, gilt dies unabhängig davon, dass eventuell noch nicht miteingerechnete Nutzflächen vorhanden sind.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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