Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Verlegung des Müllplatzes als bauliche Veränderung; §§ 21, 22 WEG
LG Hamburg, AZ: 318 S 78/13, 23.07.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Nach § 43 Abs. 2 Satz 2 HBauO ist das Aufstellen von Mülltonnen bei Unterbringung in Müllbehälterschränken bis zu einer Entfernung von 2 Metern von der Öffnung für Aufenthaltsräume zulässig.

Eine Verlegung einer Mülltonnenanlage stellt nicht notwendig einen Nachteil im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG dar.

Eine Verlegung des Mülltonnenstandorts kann für alle Eigentümer gewisse Nachteile (längerer Transportweg, etwaige Geruchsbeeinträchtigungen am neuen Aufstellort und etwaig angezogene Tiere im Hinterhof, optische Beeinträchtigung) mit sich bringen. Diese sind bei einer nur geringen (sondernutzungsrechtsfreien) Gemeinschaftsflächen der Eigentümer unvermeidbar und gehen nicht über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG hinaus.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mülltonnen STandort Beeinträchtigung Wohnungseigentümergemeinschaft Wesentliche Rechtsanwalt Frank DOhrmann BOttrop