Detailansicht Urteil
Fehlender Vollmachtsnachweis in einer Eigentümerversammlung führt zum Stimmrechtsausschluß
AG Offenbach am Main, AZ: 330 C 104/11, 28.12.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 35/13, 08.04.2015
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Vollmachtsnachweis Urkunde Eigentümerversammlung Verwalter Prüfung Anfechtungsklage Beschlussanfechtung
Ähnliche Urteile
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Gesellschafter einer im Grundbuch eingetragenen GbR sind in WEG-Vefahren nicht klage- und anfechtungsbefugt
- Der Anspruch auf Nachbesserung der Abrechnung ist gegen die Gemeinschaft zu richten
- Keine Beschlussersetzung durch das Gericht ohne Vorbefassung der Gemeinschaft; §§ 28, 44 WEG
- Zum Anspruch eines einzelnen Eigentümers auf Eigentümerversammlung: Verwalter muss einmal im Jahr Versammlung einberufen
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Einstimmigkeit Kündigung Verwalter Telefonwerbung Schimmel Mietminderung Abschleppen Nachbarrecht Tierhaltung Wohnungseigentümer Makler Gegenabmahnung Beschluss Miete Teilungserklärung Eigenbedarfskündigung Sondereigentum Protokoll Organisationsbeschluss Kurioses Arzthaftung Verwaltungsbeirat Gemeinschaftseigentum Jahresabrechnung Eigentümerversammlung Abmahnung Nutzungsentschädigung Wurzeln Beirat Treppenlift Wirtschaftsplan Garage Veränderung Anfechtungsklage Verkehrsunfall
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Die Weigerung des Verwalters einem Eigentümer Einsicht in die Vollmachten zu gewähren führt aber zur Unwirksamkeit des Beschlusses.
Darüber hinaus kann ein Eigentümer bei nicht vorgelegter und nachgewiesener Vollmacht die Ausübung der in Vertretung erfolgten Stimmrechte nach § 174 BGB analog zurückweisen.