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Zur Fortsetzung einer Eigentümerversammlung und zur ordnungsgemäßen Jahresabrechnung
AG Offenbach am Main, AZ: 310 C 164/13, 12.11.2014
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Kommentar von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des AG Offenbach wurde zwischenzeitlich vom LG Frankfurt am Main, 10.08.2015, Az.: 2-13 S 42/15 vollumfänglich bestätigt.
Verbundene Urteile
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LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 42/15, 10.08.2015
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AG Offenbach am Main, AZ: 330 C 110/13, 01.12.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtungsklage Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Jahresabrechnung Eigentümerversammlung Wohnungseigentümer
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