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Kein Schadensersatz bei Stromunterbrechung wegen Stromkabelbeschädigung auf anderem Grundstück; § 823 Abs. 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 199/57, 09.12.1958
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Zeliha Ülger
Keywords: Schadensersatz, Stromkabel, Beschädigung, Stromunterbrechung, Betriebsausfall, entgangener Gewinn, Gewerbebetrieb, betriebsbezogener Eingriff, Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, § 823 Abs. 1 BGB
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