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Offenes Treuhandkonto für eine Wohnungseigentümergemeinschaft widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung; §§ 21 Abs. 3, Abs. 8, 27 Abs. 5 WEG
LG Frankfurt (Oder), AZ: 16 S 46/14, 14.07.2014
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AG Hamburg-Mitte, AZ: 10 C 24/14, 25.07.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Konto KOnten Anderkonto offenes Fremdkonto Rechtsanwalt Frank Dohrmann Ersetzung Bottrop Anfechtungsklage Beschlussanfechtung
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