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Wohnungseigentümergemeinschaft ist gegenüber einem Energieversorger Verbraucher i.S.d. §§ 13, 14 BGB; 10 Abs. 6 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 243/13, 25.03.2015
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LG Karlsruhe, AZ: 8 O 144/14, 14.04.2015
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 32/05, 02.06.2005
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verbraucherschutz Geschäfte verwalter Verwaltung Eigentümergemeinschaft Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Gas-Strom Wasser Fernwärme Heizung Energieversorgung
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