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Zum Schadensersatz bei einer Verletzung während des Spielens mit einem fremden Hund; §§ 254, 823 BGB
LG München I, AZ: 20 O 10380/13, 13.02.2015
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LSG Halle, AZ: L 6 U 12/12, 16.05.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Tierhalterhaftung Tiere kurioses Hunde verletzung Halterhaftung verschuldensunabhängig Verschulden rechtswanwalt Frank Dohrmann verletzung anspringen Sprung Bottrop Schadenersatz
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