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Zur Rücknahme rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte §§ 11, 38 SGB II; 24, 45 und 48 SGB X
SG Koblenz, AZ: S 11 AS 305/05, 14.04.2006
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SG Aachen, AZ: S 14 AS 921/13, 18.02.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Leistungen zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs Sicherung Sozialsicherung Lebensunterhalt Hartz IV 4 ALG-II-Empfänger Arbeitslosenhilfe Zurückgewährung Anspruch Kinder Bedarfsgemeinschaft Rückgewährung Bedarfsgemeinschaft Rechstanwalt frank Dohrmann BOttrop
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