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Einweisung eines Obdachlosen in eine Privatwohnung ist nur unter sehr hohen Anforderungen möglich
VG Köln, AZ: 20 L 745/08, 04.06.2008
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Eine Inanspruchnahme eines Wohnungseigentümers zur Unterbringung von Obdachlosen ist nur nach §14 in Verbindung mit §19 OBG möglich. Dieser erlaubt der Ordnungsbehörde, zur Störungsbeseitigung auch so genannte Nichtstörer heranzuziehen - Personen also, die nicht selbst für den Zustand verantwortlich sind.
Bevor die Behörde nun aber auf privaten Wohnraum zugreifen darf, muss sie alles in ihrer Macht stehende Unternehmen, um Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Dabei hat die Ordnungsbehörde im Rahmen ihrer eigenen Bemühungen nicht für eine wohnungsmäßige Voll- und Dauerversorgung, sondern lediglich für eine obdachmäßige Unterbringung zu sorgen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Beschlagnahme, Wohnraum, Obdachlosigkeit, Flüchtlinge, Enteignung