Detailansicht Urteil
Zur Verwirkung eines Beseitigungsanspruches einer Eigentümergemeinschaft
LG Dortmund, AZ: 1 S 464/14, 20.10.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 56/12, 08.02.2013
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 233/10, 10.06.2012
-
OLG Düsseldorf, AZ: I-9 U 48/10, 28.06.2010
-
LG Duisburg, AZ: 2 O 104/09, 08.01.2010
-
OLG Hamm, AZ: 5 U 118/07, 03.12.2007
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Verjährung Trennung
Ähnliche Urteile
- Absenkungsbeschluss (mehrheitlicher Umlaufbeschluss) nach § 23 Abs. 3 S. 3 WEG ist nicht isoliert anfechtbar
- Kein zwingender Anspruch auf Rückbau einer baulichen Veränderung - Nachträgliche Genehmigung, u.U. gegen Auflagen, zulässig
- WEG-Verwalter kann sein Amt jederzeit auch ohne Grund niederlegen
- Einberufung durch unzuständige Person: Unterlassungsanspruch muss gegen den Einrufenden, nicht gegen die Gemeinschaft geltend gemacht werden.
- Wie bestimmt muss ein Beschluss zur Genehmigung einer baulichen Veränderung sein?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Garage Arzthaftung Abmahnung Eigenbedarfskündigung Protokoll Eigentümerversammlung Kurioses Wurzeln Einstimmigkeit Verwaltungsbeirat Treppenlift Wirtschaftsplan Tierhaltung Telefonwerbung Nachbarrecht Miete Verwalter Kündigung Beirat Wohnungseigentümer Makler Gegenabmahnung Gemeinschaftseigentum Veränderung Abschleppen Organisationsbeschluss Mietminderung Teilungserklärung Verkehrsunfall Schimmel Nutzungsentschädigung Beschluss Jahresabrechnung Anfechtungsklage Sondereigentum
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Die Annahme einer Verwirkung dürfte im vorliegenden Verfahren auch in Anbetracht von § 902 BGB mehr als zweifelhaft sein.
Da eine Grunddienstbarkeit nicht eingetragen war, konnte auch eine Beschlussfassung keine konkludente Zustimmung zur Verlegung der Leitungen über das Gemeinschaftsgrundstück für später eingetretene Wohnungseigentümer begründen, da Belastungen des Grundstückes nicht durch Beschluss wirksam auch für den Rechtsnachfolger geregelt werden können. Es bedarf vielmehr einer Vereinbarung und einer grundbuchrechtlichen Absicherung.