Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Mehreren Wohnungen dienende Heizungsanlage ist zwingend Gemeinschaftseigentum; §§ 16 Abs. 2, 3 WEG; 242 BGB
AG Berlin-Wedding, AZ: 6a C 112/15, 23.09.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Die Begründung eines gemeinschaftlichen Sondereigentums an einer zwei Wohnungseigentümern dienenden Heizungsanlage ist rechtlich nicht möglich ist. Die Heizungsanlage ist Gemeinschaftseigentum der gesamten WEG.

Eine in der Teilungserklärung enthaltene nichtige Zuweisung von Gebäudebestandteilen zum Sondereigentum kann im Einzelfall in eine Regelung umgedeutet werden, welche die Instandhaltungspflicht für die Gebäudeteile den einzelnen Wohnungseigentümern auferlegt, zu deren Sondereigentum die Gebäudeteile gehören.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Sondereigentum Gemeinschaftseigentum Heizungsanlage zwei mehrfach mehrere Wohnungen Wohneinheiten Teilung