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Zur Unterbringung von Asylbewerbern in einer Eigentumswohnung
AG Laufen i. OB, AZ: 2 C 565/15, 04.02.2016
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LG Berlin I, AZ: 85 S 143/12, 25.06.2013
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 72/09, 15.01.2010
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Asylanten Ausländer Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Nutzung Zweckbestimmung intensivere Anzahl Personen maximal
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