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"Werdender Wohnungseigentümer" erst ab Besitz der Wohnung; § 16 Abs. 2 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 80/15, 11.12.2015
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des BGH hat bei einer neu gegründeten Wohnungseigentümergemeinschaft vor allem ihre Auswirkung auf die Frage, wer mit den Hausgeldern zu belasten ist und wer klage- und anfechtungsbefugt ist. Auflassungsvormerkung und gleichzeitige Besitzübergabe ist nach Auffassung des BGH nunmehr Voraussetzung für die Stellung als "werdender Wohnungseigentümer", der die gleichen Rechte und Pflichten besitzt wie ein im grundbuch eingetragener Wohnungseigentümer.
Verbundene Urteile
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AG Schwerin, AZ: 11 C 141/13, 27.06.2014
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AG Wiesbaden, AZ: 92 C 2752/11, 08.04.2013
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Keywords: Rechtsanwalt Frank DOhrmann Anfechtungsklage Aktivlegitimation Bottrop
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