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Anfechtungsklage muss sich auch gegen werdende Wohnungseigentümer richten, anderenfalls ist sie unzulässig; § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG
AG Wiesbaden, AZ: 92 C 2752/11, 08.04.2013
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Die Mitglieder einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Wohnungseigentümer, so dass ein werdender Wohnungseigentümer auch notwendiger Beklagter einer Anfechtungsklage ist.

Wird die Anfechtungsklage ausdrücklich nur gegen die eingetragenen Wohnungseigentümer gerichtet, sind nicht alle übrigen Wohnungseigentümer verklagt, so dass die Anfechtungsklage unzulässig ist.
Die Entscheidung des AG Wiesbaden ist eine Selbstverständlichkeit. Sie entspricht dem Gesetzeswortlaut des § 46 WEG und der Rechtsprechung des BGH.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtungsklage Wohnungseigentümer Zulässigkeit Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Parteibezeichnung Angabe im Rubrum