Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Klage auf gerichtliche Ersatzvornahme gem. § 21 Abs. 8 WEG muss gegen alle Wohnungseigentümer gerichtet sein.
LG Karlsruhe, AZ: 11 T 16/15, 23.12.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Eine Klage nach § 21 Abs. 8 WEG ist zwingend gegen die übrigen Wohnungseigentümer zu richten.

Da die gerichtliche Entscheidung nach § 21 Abs. 8 WEG einen unmittelbaren Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Privatautonomie und in das durch Art. 14 GG geschützte Eigentumsrecht der Wohnungseigentümer darstellt, darf die Ermessensentscheidung des Gerichts das Selbstbestimmungsrecht der Wohnungseigentümer nur insoweit beschränken, wie dies aufgrund der zu regelnden Angelegenheit unbedingt nötig ist.

Die Erforderlichkeit liegt daher in der Regel nicht vor, wenn sich der klagende Wohnungseigentümer vor Einreichung seiner Klage nicht um eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümer bemüht und die Angelegenheit nicht zum Gegenstand einer Wohnungseigentümerversammlung gemacht hat.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Klagegegner Antragsgegner Rechtsanwalt Frank Dohrmann Ermessen Bottrop Wohnungseigentümerversammlung