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Bei Erwerb einer Eigentumswohnung im Zwangsversteigerungsverfahren ist die Instandhaltungsrücklage bei Berechnung der Grunderwerbssteuer abzuziehen; §§ 1 Abs. 1 Nr. 4, 8, 9 GrEStG; 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG; 90 ZVG
FG Cottbus, AZ: 15 K 4320/10, 26.02.2015
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FG Dessau-Roßlau, AZ: 2 K 1663/13, 02.04.2014
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BFH München, AZ: II R 20/89, 09.10.1991
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungseigentum Erwerb Zwangsversteigerung Zuschlag Grunderwerbssteuer grundsteuer Instandhaltungsrücklage Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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