Detailansicht Urteil
Wohnungseigentümergemeinschaft darf keine Instandsetzung von Sondereigentum beschließen; §§ 14 Nr. 1, 21, 24 Abs. 4 WEG
LG München I, AZ: 1 S 12786/15, 01.02.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 116/13, 20.02.2014
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 161/11, 09.03.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Garagen Stellplatz Stellplätze Rechtsanwalt frank Dohrmann Sondereigentum Gemeinschaftseigentum ungerechtfertigte Bereicherung aufgedrängte Bottrop
Ähnliche Urteile
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
- Zum Ausschluss der Teilnahme an einer Eigentümerversammlung - Protokollierungsfehler führen nicht zur Nichtigkeit der Beschlussfassung
- Zur Instandsetzung trotz fehlender Notwendigkeit - Zur Durchsetzung notwendiger Instandsetzungsarbeiten
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wirtschaftsplan Mietminderung Telefonwerbung Arzthaftung Wurzeln Verkehrsunfall Sondereigentum Abschleppen Verwaltungsbeirat Tierhaltung Gegenabmahnung Schimmel Garage Wohnungseigentümer Kurioses Verwalter Organisationsbeschluss Abmahnung Veränderung Gemeinschaftseigentum Jahresabrechnung Treppenlift Einstimmigkeit Beschluss Teilungserklärung Nutzungsentschädigung Eigenbedarfskündigung Beirat Miete Nachbarrecht Eigentümerversammlung Kündigung Protokoll Makler Anfechtungsklage
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!