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Streitwert richtet sich nach dem Antrag, nicht nach der Klagebegründung; §§ 48 Abs. 3 WEG; 40, 49a Abs. 1 GKG
LG Berlin, AZ: 53 T 9/16, 08.04.2016
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LG Köln, AZ: 29 S 90/10, 13.01.2011
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 74/08, 16.01.2009
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kosten Klageantrag Klagebegründung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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Da es in der Praxis häufig sehr schwierig ist, vor Ablauf der Anfechtungsfrist an das Protokoll zu gelangen, ist diese Entscheidung nicht sehr überzeugend. Allein der häufig gegebene Hinweis, man könne den Verwalter in Anspruch nehmen, wenn dieser die Protokolle nicht rechtzeitig versende, ist meist ein stumpfes Schwert und dient nicht unbedingt dem Rechtsfrieden.