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Nach Ablauf der Verwalterbestellung kann ein WEG-Verwalter keine wirksame Eigentümerversammlung mehr einberufen; § 23 WEG
AG Lemgo, AZ: 16 C 69/15, 22.03.2016
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Ein durch Ablauf der Bestellzeit ausgeschiedener Verwalter ist nicht mehr berechtigt, eine Eigentümerversammlung einzuberufen.

Wird die Verwaltung durch eine GmbH ausgeübt, dürfen nur Mitarbeiter der GmbH zur Eigentümerversammlung einladen und daran teilnehmen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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