Detailansicht Urteil
Nach Ablauf der Verwalterbestellung kann ein WEG-Verwalter keine wirksame Eigentümerversammlung mehr einberufen; § 23 WEG
AG Lemgo, AZ: 16 C 69/15, 22.03.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG München I, AZ: 36 T 14667/14, 30.07.2014
-
AG Mülheim a. d. Ruhr, AZ: 35 C 127/13, 20.03.2014
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 55/11, 02.03.2012
-
AG Fürth, AZ: 391 C 10212/08, 04.11.2008
-
OLG Köln, AZ: 16 Wx 27/98, 20.03.1998
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords:
Ähnliche Urteile
- Nicht zertifizierter Verwalter kann seit dem 01.12.2020 nicht wiedergewählt werden / keine rückwirkende Änderung der Kostenverteilung zulässig
- WEG-Verwalter kann sein Amt jederzeit auch ohne Grund niederlegen
- Verwalterbestellung durch das Gericht per einstweiliger Verfügung trotz Vorlage nur eines Angebotes
- Verwalter darf WEG auch ohne Beschluss uneingeschränkt vertreten / Beschluss zur Auftragsvergabe eines "analogen" Angebots ist zu unbestimmt
- Wer haftet für einen fehlerhaften Wirtschaftsplan? / Zur Nebenintervention des streitverkündeten Verwalters in einem Anfechtungsverfahren
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Miete Kündigung Wurzeln Tierhaltung Nachbarrecht Sondereigentum Einstimmigkeit Eigentümerversammlung Anfechtungsklage Organisationsbeschluss Wohnungseigentümer Mietminderung Wirtschaftsplan Treppenlift Verkehrsunfall Beschluss Jahresabrechnung Eigenbedarfskündigung Teilungserklärung Gegenabmahnung Garage Kurioses Nutzungsentschädigung Verwalter Telefonwerbung Arzthaftung Protokoll Abschleppen Schimmel Abmahnung Veränderung Verwaltungsbeirat Makler Beirat Gemeinschaftseigentum
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!