Detailansicht Urteil
Klage eines ausgeschiedenen Wohnungseigentümers gegen seinen ehemaligen Miteigentümer ist keine WEG-Sache, §§ 72 GVG, 43 Nr. 5 WEG
LG Dortmund, AZ: 1 S 410/15, 30.08.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 313/16, 13.12.2019
-
OLG Hamm, AZ: 32 Sa 63/16, 20.10.2016
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 24/02, 26.09.2002
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: falsches gericht Zuständigkeit WEG-Sache Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop ausgeschiedener Wohnungseigentümer Schadenersatzanspruch Prozessrecht
Ähnliche Urteile
- Mieter kann bei Tod des Vermieters Mieten hinterlegen, wenn kein Erbschein durch den Erben vorgelegt wird
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Teilungserklärung kann Beschlussfassung zur baulichen Veränderung nach § 20 Abs. 2 WEG abbedingen
- Anspruch aus § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG auf Anbringung einer Wallbox betrifft nur das Ob, nicht das Wie
- Eigentümergemeinschaft hat ein Ermessen, ob etwaige Schäden am Gemeinschaftseigentum näher untersucht werden; §§ 18, 19 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gemeinschaftseigentum Abmahnung Gegenabmahnung Protokoll Telefonwerbung Nachbarrecht Kurioses Wurzeln Veränderung Arzthaftung Jahresabrechnung Beirat Garage Verkehrsunfall Verwaltungsbeirat Einstimmigkeit Makler Schimmel Treppenlift Eigentümerversammlung Wohnungseigentümer Anfechtungsklage Mietminderung Beschluss Wirtschaftsplan Organisationsbeschluss Verwalter Kündigung Sondereigentum Teilungserklärung Nutzungsentschädigung Miete Abschleppen Tierhaltung Eigenbedarfskündigung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Der BGH (Beschl. v. 26.09.2002; V ZB 24/02) hatte bereits entschieden, dass auch bei Klagen ausgeschiedener Wohnungseigentümer die WEG-Gerichte zuständig sind.
Hieran hatte sich durch die Gesetzesreform im Jahre 2007 nichts geändert, als der Gesetzgeber (BT Drucksache 16/3843, S. 27) ausdrücklich klargestellt hat, dass das WEG-Gericht auch für Entscheidungen über Ansprüche aus dem Gemeinschaftsverhältnis zuständig ist, die gegen einen oder von einem Wohnungseigentümer geltend gemacht werden, der bereits vor Rechthängigkeit aus der Eigentümergemeinschaft ausgeschieden ist.
Auch das OLG Hamm (32 Sa 63/16) hat in einer aktuellen Entscheidung den gegenteiligen Rechtsstandpunkt des LG Dortmund vertreten.
Beim BGH wurde inzwischen Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, so dass die Entscheidung des LG Dortmund noch nicht rechtskräftig ist.
(Anm. d. Red.: Der BGH hat die Entscheidung des LG Dortmund mit Urteil vom 13.12.2019 aufgehoben; Az.: V ZR 313/16).