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Wassereinbruch bei starken Regenfällen ist aufklärungspflichtiger Sachmangel beim Verkauf einer Immobilie; § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB
OLG Hamm, AZ: 22 U 161/15, 18.07.2016
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Gewährleistungsrecht Grundstück Haus feuchtigkeit Nässe Keller Schimmel Niederschlag Rücktritt Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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