Detailansicht Urteil
Jahresabrechnung kann nur im Rahmen der Abrechnungsspitze beschlossen werden/ Keine Fälligkeit von Hausgeldern ohne wirksamen Beschluss; §§ 21, 28 WEG
LG Dortmund, AZ: 1 S 199/16, 10.01.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 171/11, 01.06.2012
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 147/11, 09.03.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Wohngelder Hausgelder Fälligkeit
Ähnliche Urteile
- Verwalter scheidet zum 31.12. aus dem Amt - Wer muss die Jahresabrechnung erstellen? - §§ 28 Abs. 2 Satz 1 und 2 WEG
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Wie muss über eine jahresübergreifende Sonderumlage abgerechnet werden?
- Streitwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Mietminderung Organisationsbeschluss Verkehrsunfall Treppenlift Beirat Kündigung Wirtschaftsplan Tierhaltung Verwaltungsbeirat Miete Anfechtungsklage Garage Arzthaftung Teilungserklärung Wohnungseigentümer Veränderung Eigentümerversammlung Eigenbedarfskündigung Protokoll Nutzungsentschädigung Schimmel Beschluss Gemeinschaftseigentum Verwalter Abschleppen Wurzeln Abmahnung Kurioses Jahresabrechnung Einstimmigkeit Makler Gegenabmahnung Sondereigentum Telefonwerbung Nachbarrecht
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
