Detailansicht Urteil
Schadensersatz wegen Verschlechterung der Mietsache bei Rückgabe nur nach vorheriger Fristsetzung möglich; §§ 535, 551, 280, 281 BGB
AG Bottrop, AZ: 11 C 243/16, 12.01.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Frankfurt am Main, AZ: 33 C 2809/16, 07.03.2017
-
AG Zweibrücken, AZ: 2 C 71/13, 26.06.2013
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mangel Schaden rechtsanwalt Frank Dohrmann bottrop Mietvertrag
Ähnliche Urteile
- Zu hohe Mietminderung als Kündigungsgrund? / Zu den Grenzen des Zurückbehaltungsrechts der Miete bei andauernder Mangelbeseitigung durch den Vermieter
- Abnahmeprotokoll einer Wohnungsübergabe ist als deklaratorisches Anerkenntnis zu werten; § 546 BGB
- Verjährung der Ansprüche wegen Verschlechterung der Mietsache beginnt nicht vor deren Rückgabe; §§ 548, 199 BGB
- Beweissicherungsverfahren auch bei unstreitiger Verursachung zulässig, wenn der Beseitigungsaufwand ungeklärt ist; §§ 485 ff ZPO
- Vermieter darf Schäden nach Rückgabe der Mietsache fiktiv abrechnen - Schadensersatz aber nur nach vorheriger Fristsetzung zur Mängelbeseitigung; §§ 535 ff, 280, 281 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Garage Verwalter Eigenbedarfskündigung Gemeinschaftseigentum Tierhaltung Abschleppen Organisationsbeschluss Teilungserklärung Nutzungsentschädigung Beirat Schimmel Nachbarrecht Anfechtungsklage Kurioses Kündigung Makler Wirtschaftsplan Telefonwerbung Eigentümerversammlung Wurzeln Veränderung Arzthaftung Verwaltungsbeirat Gegenabmahnung Abmahnung Verkehrsunfall Treppenlift Einstimmigkeit Mietminderung Wohnungseigentümer Protokoll Sondereigentum Jahresabrechnung Miete Beschluss
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!