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Anfechtungsklage oder Protokollberichtigung???
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 100/15, 23.12.2016
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Wurde auf der Eigentümerversammlung ein Beschluss ohne vorherige Abstimmung verkündet, ist nicht die Protokollberichtigung, sondern die Anfechtungsklage das richtige Rechtsmittel.
Das Verfahren zeigt, wie gefährlich es ist, bei Unklarheiten über Beschlussfassungen auf einer Eigentümergemeinschaft eine Protokollberichtigung zu beantragen.

Besteht keine Klarheit über den Inhalt eines Beschlusses oder über dessen Zustandekommen, sollte daher immer vorsorglich die Anfechtungsklage erhoben werden, um im laufenden Verfahren keine unangenehme Überraschung zu erleben.

Auf eine Protokollberichtigung kann dann die Klage immer noch umgestellt werden, sollte sich nur eine fehlerhafte Protokollierung herausstellen, da die Protokollberichtigung nach heute wohl h.M. nicht der Anfechtungsfrist des § 46 WEG unterliegt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Frank DOhrmann Bottrop Anfechtungsklage Wohnungseigentümerversammlung