Detailansicht Urteil
Zur Vermietung eines gewerblichen Sondereigentums als Ferienwohnung; §§ 1004 Abs. 1 BGB; 15 Abs. 3 WEG
AG Erfurt, AZ: 5 C 63/14, 25.05.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Berlin I, AZ: 85 S 143/12, 25.06.2013
-
LG München I, AZ: 1 S 16861/09, 04.04.2011
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 72/09, 15.01.2010
-
KG Berlin, AZ: 24 W 276/06, 31.05.2007
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Hotel Ferienwohnung Feriengäste Pension Sondereigentum Nutzungsänderung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Teilungserklärung kann Beschlussfassung zur baulichen Veränderung nach § 20 Abs. 2 WEG abbedingen
- Anspruch aus § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG auf Anbringung einer Wallbox betrifft nur das Ob, nicht das Wie
- Kein zwingender Anspruch auf Rückbau einer baulichen Veränderung - Nachträgliche Genehmigung, u.U. gegen Auflagen, zulässig
- Wie bestimmt muss ein Beschluss zur Genehmigung einer baulichen Veränderung sein?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigentümerversammlung Eigenbedarfskündigung Schimmel Teilungserklärung Telefonwerbung Garage Protokoll Kündigung Verwalter Veränderung Kurioses Sondereigentum Abmahnung Nutzungsentschädigung Gegenabmahnung Gemeinschaftseigentum Einstimmigkeit Verkehrsunfall Anfechtungsklage Wirtschaftsplan Makler Arzthaftung Tierhaltung Mietminderung Beschluss Jahresabrechnung Abschleppen Verwaltungsbeirat Organisationsbeschluss Beirat Miete Wohnungseigentümer Wurzeln Nachbarrecht Treppenlift
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!