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Zu den Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung gem. § 556 BGB und zu den Anforderungen der Gründe eines Berufungsurteils, § 540 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 3/17, 19.07.2017
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Nebenkostenabrechnung formelle materielle Rechtmäßigkeit Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Vermieter Mieter Mietvertrag
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- Mieter hat auch Anspruch auf Einsicht in die Zahlungsbelege; §§ 566, 259, 242 BGB
- Zum Rückzahlungsanspruch des Mieters der vorausgezahlten Betriebskosten bei unterlassener Betriebskostenabrechnung durch den Vermieter; §§ 556, 273, 709 BGB
- Verjährung beginnt erst mit Entstehung des Anspruchs, d.h. mit der Fälligkeit; §§ 535, 198 BGB
- Vermieter schuldet grundsätzlich Vorlage der originalen Abrechnungsbelege - nur ausnahmeweise Kopie erlaubt!
- Beharren auf fehlerhafte Betriebskostenabrechnung: Mieter kann fristlos kündigen; §§ 543 Abs. 1, 307 Abs. 1 BGB
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