Detailansicht Urteil
Unwirksamkeit des Verwaltervertrages führt auch zur Unwirksamkeit der Verwalterbestellung; §§ 27 WEG, 139 BGB
OLG Köln, AZ: 16 Wx 232/06, 04.01.2007
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 49/16, 27.09.2017
-
LG Hamburg, AZ: 318 S 47/14, 05.11.2014
-
OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 W 169/07, 19.05.2008
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 39/01, 20.06.2002
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwaltervertrag 305 bgb AGB allgemeine Geschäftsbedingungen Trennungstheorie Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Anfechtungsklage
Ähnliche Urteile
- Beschluss zur Kündigung eines Kontos, welches von den Eigentümern als Bruchteilsgemeinschaft eingerichtet wurde, ist wirksam
- Grundlagenbeschluss kann wegen Unbestimmtheit nichtig sein/ einzelne Maßnahmen dürfen nicht in einem Beschluss zusammengefasst sind
- Zur fehlerhaften Darstellung der Konten in der Jahresabrechnung; §§ 21, 28 WEG
- Zum Stimmrechtsverbot eines Wohnungseigentümers; § 25 Abs. 5 WEG
- Zur Aussetzung einer Anfechtung der Verwalterwahl bei erneuter Bestellung; § 23, 27 WEG; 148 ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Garage Wirtschaftsplan Verwaltungsbeirat Verwalter Wohnungseigentümer Wurzeln Abmahnung Miete Nutzungsentschädigung Beirat Teilungserklärung Kündigung Kurioses Eigentümerversammlung Veränderung Einstimmigkeit Gegenabmahnung Gemeinschaftseigentum Nachbarrecht Abschleppen Schimmel Organisationsbeschluss Treppenlift Anfechtungsklage Mietminderung Makler Jahresabrechnung Verkehrsunfall Beschluss Arzthaftung Protokoll Eigenbedarfskündigung Telefonwerbung Tierhaltung Sondereigentum
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!