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Zum Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung der Teilungserklärung und Zustimmung zur Begründung eines Sondernutzungsrechts; §§ 5 Abs. 2, 10 Abs. 2 Satz 3 WEG; 242 BGB
OLG Frankfurt a. M., AZ: 6 U 23/15, 08.03.2016
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Nutzungsänderung Speicher Dachboden Spitzboden Treu und Glauben Rechstanwalt Frank DOhrmann Bottrop Teilungserklärung Gemeinschaftsordnung
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