Detailansicht Urteil
Keine Begründung von Sondereigentum durch bauliche Erweiterung der Wohnung/ Beschlüsse sind objektiv auszulegen; ; §§ 5, 14, 22 WEG
OLG München, AZ: 32 Wx 121/06, 05.10.2006
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG München, AZ: 484 C 9711/16, 25.04.2017
-
LG Stuttgart, AZ: 10 S 79/14, 17.06.2015
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 53/14, 12.12.2014
-
AG Gladbeck, AZ: 51 C 22/13, 26.11.2013
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Erweiterung Vergrößerung Bottrop Gemeinschaftseigentum Teilungserklärung Gemeinschaftsordnung
Ähnliche Urteile
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Teilungserklärung kann Beschlussfassung zur baulichen Veränderung nach § 20 Abs. 2 WEG abbedingen
- Anspruch aus § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG auf Anbringung einer Wallbox betrifft nur das Ob, nicht das Wie
- Kein zwingender Anspruch auf Rückbau einer baulichen Veränderung - Nachträgliche Genehmigung, u.U. gegen Auflagen, zulässig
- Wie bestimmt muss ein Beschluss zur Genehmigung einer baulichen Veränderung sein?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Schimmel Beschluss Beirat Veränderung Einstimmigkeit Sondereigentum Wohnungseigentümer Nutzungsentschädigung Gemeinschaftseigentum Verwalter Garage Kündigung Abschleppen Eigentümerversammlung Arzthaftung Wirtschaftsplan Protokoll Abmahnung Treppenlift Tierhaltung Mietminderung Nachbarrecht Makler Eigenbedarfskündigung Wurzeln Miete Organisationsbeschluss Gegenabmahnung Verkehrsunfall Kurioses Jahresabrechnung Verwaltungsbeirat Telefonwerbung Teilungserklärung Anfechtungsklage
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!