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Zur deutlichen Hervorhebung der Widerrufsbelehrung bei einem Haustürgeschäft
LG Frankfurt (Oder), AZ: 11 O 102/07, 19.10.2007
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Falls bei einem Hautürgeschäft die Widerrufserklärungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, müssen sie des Weiteren farblich Hervorgehoben werden um eine ausreichende Warnfunktion zu gewähren.
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