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Haftung der Detektivkosten bei Nichtbezahlung an einer Selbstbedienungs-Tankstelle
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 171/10, 04.03.2011
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Ein Kunde, der an einer Selbstbedienungstankstelle Kraftstoff in seinen Tank füllt, schließt bereits zu diesem Zeitpunkt mit dem Tankstellenbetreiber beziehungsweise unter dessen Vermittlung mit dem Mineralölunternehmen einen Kaufvertrag über die entnommene Menge Kraftstoff.

Entrichtet der Kunde einer Selbstbedienungstankstelle den Kaufpreis für den getankten Kraftstoff nicht, so gerät er mit dem Verlassen des Tankstellengeländes in Verzug, ohne dass es hierzu einer Mahnung bedarf.

Die Beauftragung des Detektivbüros ist geeignet und zweckmäßig, um einen Tankkunden zu ermitteln, welche sich von der Tankstelle entfernt hatte, ohne den Kaufpreis für den Kraftstoff zu entrichten.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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