Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Zum Provisionsverlangens des Maklers, der ein Objekt den Kaufinteressenten durch Zusendung oder Aushändigung eines Exposés mit einem entsprechenden Hinweis anbietet
BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 57/06, 16.11.2006
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Ruft ein Kaufinteressent ein Objekt aus dem Bestand eines Maklers ab, dürfe er davon ausgehen, dass den Makler schon ein Maklervertrag mit dem Verkäufer verbinde und dieser nicht auch noch einen weiteren Maklervertrag mit ihm, dem Kaufinteressenten abschließen wolle.

Eine Passage im Maklervertrag welche den Maklerkunden mit dem Makler vertraglich ist bindet, sobald sich jeder mit diesem in Verbindung setzt ist nicht geeignet, den Abschluss eines Maklervertrages zu bewirken. Sie seien - wenn nicht schon gemäß § 308 Nr. 5 Buchst. a BGB - nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Es handele sich um einer Inhaltskontrolle unterliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen, die von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abwichen und den Maklerkunden unangemessen benachteiligten.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Vertrag Makler AGB Angebot Antrag Annahme Provision Allgemeine Geschäftsbedingungen Vertragsschluss