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Rückabwicklung eines KFZ-Kaufvertrages aufgrund Vorspielens eines gesetzlichen Umweltstandards
LG Paderborn, AZ: 2 O 118/16, 07.04.2017
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Ein Käufer der versehentlich ein Emissionen-verfälschendes Auto kauft, erleidet Schaden unter § 826 BGB, da unter lebensnaher Betrachtung kein durchschnittlich informierter und wirtschaftlich vernünftig denkender Verbraucher ein Fahrzeug erwerben würde, welches mit einer gesetzeswidrigen Software ausgestattet ist.

Eine solch Software, die den Schadstoffausstoß reduziert, ist sittenwidrig, da sie einen gesetzlichen Umweltstandard vorspielt und somit den Zeitgeist der Umweltfreundlichkeit und Umweltverträglichkeit eines entsprechenden Fahrzeug zu vermarkten.


Der Hersteller solcher Auto muss den Käufer so darstellen, als hätte dieser niemals einen solchen Vertrag geschlossen, er muss das Fahrzeug vom Käufer zurücknehmen und anhand der gefahrenen Kilometern Schadenersatz leisten.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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