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Verwalter kann ohne Offenkundigkeit keine Mieterhöhung verlangen, § 164, 558a BGB
LG Potsdam, AZ: 13 S 127/12, 21.11.2012
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Keywords: Offenkundigkeit Stell Vertreter vertreten Verwalter Miete Mietshaus Erhöhung Willenserklärung Gestaltungsrecht Gestaltungserklärung
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