Detailansicht Urteil
Bildung von Fischereibezirken ist verfassungsgemäß
BVerfG Karlsruhe, AZ: 1 BvL 57/79, 16.09.1985
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BVerfG Karlsruhe, AZ: 1 BvR 355/86, 12.06.1990
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Fischerei; Genossenschaft; Fischereibezirke; Inhalt- und Schrankenbestimmung; Eigentum Grundrechte Freiheitsrechte Berufsfreiheit Art. 14 Art. 12 Eigentumsfreiheit berufsregelnde Tendenzen
Ähnliche Urteile
- Berufungsgericht kann Beweiswürdigung nur eingeschränkt überprüfen; §§ 529, 520 ZPO
- Mieter kann bei Tod des Vermieters Mieten hinterlegen, wenn kein Erbschein durch den Erben vorgelegt wird
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Teilungserklärung kann Beschlussfassung zur baulichen Veränderung nach § 20 Abs. 2 WEG abbedingen
- Anspruch aus § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG auf Anbringung einer Wallbox betrifft nur das Ob, nicht das Wie
- Eigentümergemeinschaft hat ein Ermessen, ob etwaige Schäden am Gemeinschaftseigentum näher untersucht werden; §§ 18, 19 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Einstimmigkeit Arzthaftung Miete Anfechtungsklage Treppenlift Gemeinschaftseigentum Beschluss Organisationsbeschluss Kündigung Veränderung Teilungserklärung Sondereigentum Eigenbedarfskündigung Kurioses Verwalter Garage Abmahnung Makler Mietminderung Schimmel Telefonwerbung Nutzungsentschädigung Nachbarrecht Eigentümerversammlung Tierhaltung Wohnungseigentümer Wurzeln Verwaltungsbeirat Beirat Jahresabrechnung Protokoll Gegenabmahnung Abschleppen Verkehrsunfall Wirtschaftsplan
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!