Detailansicht Urteil
Eine Geige mit Wolfton rechtfertigt nicht zur Rückabwicklung des Kaufvertrags
LG Dortmund, AZ: 12 O 40/17, 30.11.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: njw neues vom Bösen Wolf kurioses spaßig lustig witzig Geige Mängel Sachmangel Rückgabe Rückabwicklung Rückgabe Kaufpreis Geld zurück nachbesserung
Ähnliche Urteile
- Beginn der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen trotz mangelnder Bauabnahme
- Nacherfüllung: Käufer muss zulassen, dass der Händler das Fahrzeug zunächst untersucht
- Gebrauchtwagenkauf: Selbst Schuld am gerissenen Zahnriemen?
- Gelängte Steuerkette ist grundsätzlich kein normaler alters- und gebrauchsbedingter Verschleiß, § 434 Abs. 2 S.2 Nr.2 BGB
- Zur Arglist beim Immobilienkauf bei vereinbartem Gewährleistungsausschluss
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Einstimmigkeit Tierhaltung Jahresabrechnung Makler Eigenbedarfskündigung Protokoll Wohnungseigentümer Kurioses Gegenabmahnung Veränderung Garage Wirtschaftsplan Organisationsbeschluss Schimmel Nachbarrecht Beschluss Teilungserklärung Abschleppen Beirat Kündigung Abmahnung Nutzungsentschädigung Sondereigentum Treppenlift Wurzeln Verwaltungsbeirat Verkehrsunfall Mietminderung Arzthaftung Eigentümerversammlung Verwalter Miete Anfechtungsklage Telefonwerbung Gemeinschaftseigentum
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!