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Zur Arglist eines Verkäufers einer Immobilie bei Verschweigen von Bergbauschäden; §§ 123, 812 BGB
LG Essen, AZ: 19 O 123/17, 06.02.2018
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: arglistige Täuschung Rückabwicklung Anfechtung Kaufpreis Notarvertrag Immobilie Hauskauf Mangel Mängel Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Kaufvertrag
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