Detailansicht Urteil
Die Nutzung einer Wohnung zum Betrieb einer entgeltlichen Tagespflegestelle für bis zu fünf Kleinkinder stellt die "Ausübung eines Gewerbes oder Berufes in der Wohnung" im Sinne der Teilungserklärung dar.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 204/11, 13.07.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 94/11, 13.07.2012
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 72/09, 15.01.2010
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Nichtbeschluss Negativbeschluss Anfechtung Gewerbe Berufsausübung Wohnung Wohnungseigentümer Gemeinschaft Eigentümergemeinschaft Wohnungseigentümergemeinschaft Kindertagesstätte Tagesmutter Mietwohnung Kinder Lärm Schmutz Gewerbe gewerblich gewerbliche Nutzung Zustimmung Wohnungseigentümer Untersagung Unterlassung Unterlassungsanspruch § 15 WEG 1004 BGB
Ähnliche Urteile
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Gesellschafter einer im Grundbuch eingetragenen GbR sind in WEG-Vefahren nicht klage- und anfechtungsbefugt
- Der Anspruch auf Nachbesserung der Abrechnung ist gegen die Gemeinschaft zu richten
- Nicht zertifizierter Verwalter kann seit dem 01.12.2020 nicht wiedergewählt werden / keine rückwirkende Änderung der Kostenverteilung zulässig
- Absenkungsbeschluss (mehrheitlicher Umlaufbeschluss) nach § 23 Abs. 3 S. 3 WEG ist nicht isoliert anfechtbar
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Mietminderung Treppenlift Gegenabmahnung Schimmel Arzthaftung Makler Sondereigentum Verkehrsunfall Nutzungsentschädigung Miete Wohnungseigentümer Organisationsbeschluss Abschleppen Eigentümerversammlung Protokoll Wurzeln Kurioses Nachbarrecht Garage Gemeinschaftseigentum Jahresabrechnung Verwalter Beschluss Veränderung Teilungserklärung Eigenbedarfskündigung Beirat Verwaltungsbeirat Anfechtungsklage Einstimmigkeit Abmahnung Tierhaltung Wirtschaftsplan Kündigung Telefonwerbung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Die Entscheidung steht auch nicht im Widerspruch zu der Entscheidung BGH (V ZR 72/09), da der BGH eine Vermietung als Ferienwohnung als nicht gewerblich i.S.d. Wohnungseigentumsrechts angesehen hat.
Ferner hat der BGH bei einer ablehenden Nutzungsänderung durch Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung die Anfechtung des Negativbeschlusses für notwendig erachtet. Anderenfalls ist eine gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Nichtbeschlusses wegen seiner Bestandskraft nur auf Nichtigkeitsgründe hin überprüfbar. Der BGH stellt aber ferner fest, dass die unterbliebende Anfechtung des Negativbeschlusses keine Sperrwirkung für den erneuten Antrag auf eine entsprechende Beschlussfassung begründet.